
Fachartikel: TaxObserver
Neue Registrierungs- und Meldepflichten für Dienstleistungserbringer und Warenverkäufer mit Kunden in der EU
Im Schatten der Corona-Pandemie hat die EU per 01.07.2021 weitreichende Reformen bei der Mehrwertsteuergesetzgebung umgesetzt, die vor allem ausländische Unternehmen betreffen. Betroffen sind Unternehmen weltweit, die Umsatz mit Endkunden (B2C) in der EU machen. Je nach Regime sind die ersten Meldungen im Oktober fällig. Betroffene sollten sich daher nun rasch um die ggf. erforderlichen Registrierungen kümmern.
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