
Fachartikel: TaxObserver
Update zum zusätzlichen Abzug von Forschungsund Entwicklungsaufwand
Die Kantone werden aufgrund des Bundesgesetzes für die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) ermächtigt, auf Forschungs- und Entwicklungsaufwand (F&E) einen Zusatzabzug von maximal 50 % zu gewähren. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), Arbeitsgruppe Unternehmenssteuern, hat am 4. Juni 2020 im Rahmen einer umfassenden Analyse ihre Sichtweise zu den Rahmenbedingungen für die Gewährung des zusätzlichen F&E-Abzuges dargelegt. Wir stellen die wichtigsten Kernpunkte dieser Analyse in Kurzform vor.
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