
Fachartikel: TaxObserver
Gerichtsentscheid: Sitzverlegung nach oder während einer geplanten Liquidation oder Mantelhandel
Das Bundesgericht entschied am 20. August im letzten Jahr, dass im Falle eines Verkaufs eines wesentlichen Vermögenswertes bzw. einer faktischen Liquidation eines Unternehmens eine Sitzverlegung in der Schweiz nicht beachtlich ist. Das heisst, steuerrechtlich verbleibt die Besteuerung am alten Hauptsteuerdomizil bzw. Sitz.
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