Fachartikel: Steuern und Recht
Rückstellungen für Grossrenovationen und Einlagen in den Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
Bei der steuerlichen Akzeptanz von Rückstellungen für Grossrenovationen bei Geschäftsliegenschaften sowie bei Einlagen in Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum haben sich in jüngster Zeit steuerlich relevante Änderungen ergeben, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
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