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Was müssen Unternehmen bei der Nutzung von «Künstlicher Intelligenz» aus rechtlicher Sicht beachten?

Die Anwendung «Künstlicher Intelligenz» (KI) bzw. von Softwareapplikationen, die auf Machine Learning Technologie basieren, ist zur Zeit in aller Munde. Während aktuell viele «KI» v.a. mit ChatGPT verbinden, ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft in allen Lebensbereichen Software mit «KI» Einzug halten wird – insbesondere auch in Schweizer Unternehmen. Doch welche rechtlichen Aspekte müssen Schweizer Unternehmen beim Einsatz von «KI» beachten? Welche rechtlichen Grenzen müssen eingehalten werden? Was gilt mit Blick auf die Nutzung von Arbeitsergebnissen von Software mit «KI»?

Datum und Dauer

  • Mittwoch, 5. Juni 2024
    10 - 12 Uhr

Themenschwerpunkte

  • Welche Regulierung gibt es aktuell in der Schweiz für «KI»?
  • Welche unterschiedlichen Arten von Software mit «KI» gibt es?
  • Welche rechtlichen Grenzen müssen Schweizer Unternehmen beim Einsatz von Software mit «KI» beachten?
  • Welche rechtlichen Risiken drohen Schweizer Unternehmen beim Einsatz von Software mit «KI»?

Ziele

  • Sie lernen, welche rechtlichen Vorgaben aktuell in der Schweiz bei der Nutzung von Software mit «KI» bestehen und welche Regulierungsvorhaben in der
    Pipeline sind.
  • Sie lernen, wem die Rechte an Arbeitsergebnissen zustehen, die von Software mit «KI» geschaffen werden.
  • Sie lernen, was Schweizer Unternehmen aus rechtlicher Sicht beachten müssen, wenn sie Software mit «KI» einsetzen möchten.
  • Sie lernen, welche Vorgaben das neue schweizerische Datenschutzgesetz an den Einsatz von Software mit «KI» stellt.

Zielgruppen

  • Geschäftsführer/innen
  • Geschäftsinhaber/innen
  • Interne Rechtsabteilungen
  • IT-Verantwortliche
  • Datenschutzverantwortliche

Preis pro Person

  • CHF 190.- für Provida-Kunden (exkl. MwSt.)
  • CHF 390.- für Nicht Provida-Kunden (exkl. MwSt.)

Der Seminarpreis versteht sich inkl. Seminarunterlagen und Erfrischungsgetränk.

Veranstaltungsort

  • Provida, Schützengasse 12, 9000 St.Gallen   
    Schulungsraum im Parterre

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Je nach Nachfrage werden zusätzliche Seminare zu diesem Thema angeboten. Bei zu geringer Anzahl Teilnehmenden kann das Seminar zusammengelegt oder abgesagt werden.

Download

16_KI aus rechtlicher Sicht.pdf

Anmeldung zum Seminar

Weitere Teilnehmer/in (optional)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provida academy Seminare

Anmeldefristen/Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Anmeldefristen/Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Abmeldungen/Stornierungen/Fernbleiben

Stornierungen und Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Seminartermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet.

Ersatzteilnehmer

Falls Sie kurzfristig verhindert sind, können Ersatzteilnehmer nachgemeldet werden.

Preis und Rechnungsstellung

Im Seminarpreis inbegriffen sind die Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränk sowie ein Zertifikat. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Ihrer Anmeldung und ist spätestens 30 Tage vor Kursbeginn fällig. Die Seminare sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.

Durchführung

Programmänderungen oder Absagen aufgrund geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor. Bei Seminarabsagen wird das Geld den Teilnehmern vollumfänglich zurückerstattet.

Romanshorn, Januar 2024

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Referent

Dr. iur. Adrian Bieri

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Rechtsanwalt und Partner bei der Anwaltskanzlei Bratschi AG. Er ist Co-Leiter der Fachgruppe IP, Technologie und Datenschutz und ist auf Fragen des Daten- und Technologierechts, des Immaterialgüter- und IT-Rechts sowie des Vertrags- und Vertriebsrechts spezialisiert.
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