24. November 2023

Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

Ab Anfang 2024 gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Der Bundesrat hat dies am 2. Februar 2022 beschlossen mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken und die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise zu unterstützen.

Zölle Waren

Gemäss Botschaft des Bundesrates soll die Abschaffung der Industriezölle administrative Entlastung für die Unternehmen bringen und zudem sollen die Unternehmen durch Einsparung von rund CHF 541 Mio. Zollabgaben Vorleistungen günstiger beziehen und dadurch ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen wettbewerbsfähiger anbieten können. Profitieren sollen darum dann wiederum auch die Konsumentinnen und Konsumenten.

Betroffen sind fast sämtliche Waren der Zolltarifkapital 25-973. Nicht von der Abschaffung betroffen sind hingegen die Zolltarifnummern 01-24. Diese umfassen insbesondere Tiere und Waren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, d. h. vor allem Lebensmittel. Die Landwirtschaft sollte von der Abschaffung der Industriezölle somit nicht negativ betroffen sein. Im Zuge der Abschaffung der Industriezölle wurde die gesamte Zolltarifstruktur überarbeitet und vereinfacht. Trotz der Abschaffung der Industriezölle ist es unumgänglich, dass der Import von Waren beim Grenzübertritt angemeldet wird, da die Einfuhrzollanmeldung z. B. auch Basis für die Erhebung der Einfuhrsteuer ist, welche weiterhin auf dem Import von Waren geschuldet ist. Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des privaten Reiseverkehrs bei geringfügigen Mengen bzw. Werten, die nicht deklarationspflichtig sind.

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