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Nachfolgeregelung KMU - Steuerrisiken bei der Übertragung von Aktien
Veräussert der Inhaber eines KMU seine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einen Nachfolger, erzielt er grundsätzlich einen steuerfreien Kapitalgewinn. Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Konstellationen, in welchen der Gesetzgeber oder die Steuerpraxis von diesemPrinzip abweichen.
Ausgangslage
Ausgangslage für die nachfolgenden Betrachtungen ist die Geschäftsnachfolge im KMU, bei welcher der Inhaber seine Beteiligung einem oder mehreren Nachfolgern verkauft. Im Kaufvertrag werden neben dem Kaufpreis oft auch weitere Vereinbarungen getroffen, wie z.B. die Weiterbeschäftigung des Veräusserers. Weiter kann der Kaufpreis von der künftigen Geschäftsentwicklung abhängig gemacht werden. Neben diesen Punkten interessiert sich die Steuerbehörde weiter, ob der Verkaufspreis einen Vorzugspreis darstellt. Je nach Beurteilung dieser Punkte erfolgt eine Umqualifikation des steuerfreien Kapitalgewinns in steuerbares Einkommen bzw. eine Aufrechnung der Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und ermitteltem Verkehrswert. Der Einfachheit halber wird vorliegend davon ausgegangen, dass keine Verkaufssperrfristen verletzt werden. Nicht behandelt werden ausserdem die sog. Systemwechselfälle (indirekte Teilliquidation und Transponierung).
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