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Besteuerung von Spielgewinnen
Alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte unterliegen gemäss der Einkommensgeneralklausel grundsätzlich der Einkommenssteuer. Zu den steuerbaren Einkünften gehören daher auch Geld- und Naturalgewinne aus sogenannten «Geldspielen», soweit sie nicht ausdrücklich von der Besteuerung ausgenommen sind.
Seit Anfang 2019 gilt diesbezüglich das Geldspielgesetz (BGS), welches die in der Schweiz zulässigen Geldspiele regelt. Unter das BGS fallende Geldspiele sind bewilligungsbzw. konzessionspflichtig. In diesem Zusammenhang wurden zudem neue Bestimmungen in die Einkommenssteuergesetze sowie das Verrechnungssteuergesetz aufgenommen.
Laut BGS handelt es sich bei Geldspielen um Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes (z. B. Kauf eines Loses) oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes (z. B. Warenkauf) ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht.
Nicht unter das BGS fallen insbesondere Geldspiele im privaten Kreis, Sportwettkämpfe, Geschicklichkeitsspiele im Sinne von Kleinspielen sowie gewisse Arten von Spielen zur Verkaufsförderung, die in der Schweiz durchgeführt werden.
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